Das Risiko beim Umgang oder einem Ereignis mit einem Stoff Schäden zu verursachen, setzt sich zusammen aus der Gefahr, die von dem Stoff ausgeht und dem Grad der Exposition gegenüber dieser Gefahr:
Risiko = Gefahr x Exposition
Um das Risiko einer Schädigung von Gesundheit und/oder Umwelt zu verringern, kann man also entweder die Gefahr reduzieren (durch Auswahl anderer Stoffe, Menge) oder aber die Exposition vermindern (Dauer, Konzentration, Aufnahme, Abstand..). Die Gefahr, die von einer Substanz oder einem Substanzgemisch ausgehen kann, lässt sich im Allgemeinen nicht direkt, sondern nur durch deren Kennzeichnung erkennen.
Zurzeit können gleiche Chemikalien in verschiedenen Staaten, beziehungsweise Wirtschaftsräumen, als unterschiedlich gefährlich eingestuft und/oder mit verschiedenen Gefahrensymbolen wie Totenkopf oder Andreaskreuz gekennzeichnet sein. Selbst innerhalb Europa kann die Kennzeichnung je nach Regelungsbereich unterschiedlich ausfallen.
Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) hat im Jahre 1992 in Rio den Anstoss gegeben, ein global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien - das GHS - zu entwickeln. Dies hatte den Hintergrund, durch ein einheitliches Kommunikationssystem im Chemikalienbereich Handelshemmnisse abzubauen sowie weltweit Verbesserungen in Gesundheits- und Umweltschutz zu ermöglichen. Von Vielen noch unbemerkt stehen auch die Auswirkungen des GHS (Globally Harmonized System) kurz bevor.
GHS dient dazu, Chemikalien weltweit einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen. Dabei handelt es sich keineswegs — wie oft angenommen — um chemikalien-bezogene Regelungen allein für das Transportrecht, sondern es werden auch im Chemikalienrecht erhebliche Auswirkungen zu verzeichnen sein.
Beispielsweise wird es zu ganz neuen Kennzeichnungen von Gebinden kommen; hier lösen viele neue Symbole die alten Gefahrensymbole ab. Auch wird es durch geänderte Einstufungsgrenzen zu einer Fülle von Umstufungen von Stoffen kommen; so ist zum Beispiel mit einem massiven Anwachsen der Zahl als giftig eingestufter Stoffe zu rechnen. Derzeit bestehende Systeme, z.B. das in Europa geltende Kennzeichnung für Gefahrstoffe werden durch das GHS ersetzt. Da es sich hier um unterschiedliche Konzepte handelt, ist eine Einbindung in die bestehenden System nicht möglich. Dies hat massive Folgewirkung auf die bestehende Einstufung von Zubereitungen.
Neben einer komplett neuen Einstufung/Kennzeichnungsmethodik und den daraus resultierenden veränderten Ergebnissen werden auch keine R-Sätze mehr zur Klassifizierung genutzt. Zudem werden mit dem GHS neue Gefahrstoffsymbole einführt. Anpassungen innerhalb des Gefahrgutrechts sind ebenfalls notwendig, wobei sich die Veränderungen vom bestehenden ADR-Recht nicht so erheblich unterscheiden. Eine gravierende Veränderung ist die Aquatische Umweltgefährdung.
Das GHS sieht sogenannte Gefahrenklassen (hazard classes) vor, welche die Natur einer Gefahr beschreiben:
• Physikalische Gefahr (z.B. Explosionsgefahr, Entzündungsgefahr)
• Gesundheitsgefahr (z.B. Giftigkeit, Gefahr der Verätzung)
• Umweltgefahr (z.B. Fischgiftigkeit) 


16 Gefahrenklassen für physikalisch-chemische, 10 für die menschliche Gesundheit und 1 für die aquatische Umwelt.
Die Gefahrenklassen werden in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential eines Stoffes in:  | Gefahrenkategorien (hazard category) unterteilt. So werden beispielsweise entflammbare Flüssigkeiten in Abhängigkeit vom Flammpunkt in vier Gefahrenkategorien unterteilt. Je nach Gefahrenkategorie werden einem Stoff ein bestimmtes
|  | Gefahrensymbol (Piktogramm -> ersetzt die Gefahrensymbole), ein
|  | Signalwort (entweder Gefahr (danger) oder Achtung (warning)) und
|  | Gefahrenhinweise (hazard statement -> ersetzt die R-Sätze) zugewiesen. Zusätzlich gibt es
|  | Vorsorgehinweise (precautionary statements, protective measures -> ersetzt die S-Sätze) möglich auch mit
|  | Gebotszeichen, Vorsichtsmassnahmen (precautionary pictograms). |



Nach neuem Chemikalienrecht gibt es sieben Piktogramme, die durch 67 Gefahrenhinweise (R-Sätze) und 64 Sicherheitsratschläge (S-Sätze) ergänzt werden. Im GHS gibt es neun Piktogramme; und es wird 71 Gefahrenhinweise und 135 Sicherheitsratschläge geben.
Ändern gegenüber der heutigen Kennzeichnung wird sich unter anderem die Bedeutung des Totenkopfs. Dies Symbol warnt nach Chemikaliengesetz vor akut und chronisch wirkenden Giften wie Formaldehyd oder Nikotin. Unter der GHS-Regelung wird mit dem Totenkopf nur auf akut wirkende Giftstoffe aufmerksam gemacht. Auf chronisch wirkende Gifte und krebserzeugende Stoffe wird ein neues Piktogramm hinweisen, mit Brust und Kopf eines Menschen, dessen Inneres zerfällt.
Das Andreaskreuz, welches nach neuem Chemikalienrecht vor reizenden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Natriumcarbonat oder Coffein warnt, wird im GHS durch ein Ausrufezeichen ersetzt.
Nach Chemikaliengesetz gilt ein Stoff als "giftig", wenn die Hälfte aller Ratten beim Verschlucken von weniger als 200 mg der Substanz pro 1 kg Körpergewicht stirbt - die so genannte LD50-Dosis (oral, Ratte).
Nach GHS beginnt diese Einstufung bei weniger als 300 mg. Das heisst, solche Stoffe, die nach Chemikaliengesetz mit einem LD50 von 250 mg als "gesundheitsschädlich" eingestuft sind, gelten global bereits als "giftig" und werden somit als gefährlicher als nach Chemikaliengesetz.
Mit GHS werden künftig jedoch nicht alle Chemikalien und Zubereitungen automatisch weltweit einheitlich gekennzeichnet. Das GHS lässt den Regierungen Spielraum für die Umsetzung offen. So darf eine zweiprozentige Lösung der Substanz Glutardialdehyd auf zwei Weisen etikettiert werden. Die Lösung kann wie die reine Substanz bewertet werden und gilt dann wie heute in den USA als "gesundheitsgefährdend" bei Hautkontakt. Die gleiche Lösung kann auch als Verdünnung angesehen werden und würde dann wie heute nach Chemikaliengesetz nicht als "gesundheitsgefährdend" eingestuft. Bei den entzündbaren Flüssigkeiten und giftigen flüssigen und festen Stoffen gibt es Änderungen. Das Chemikaliengesetz wird sukzessive an GHS angepasst.
Schlüsselelemente von GHS sind:
• Produktidentifikation
• Lieferant/Hersteller (Sicherheitsdatenblatt*)
• Chemische Identität (IUPAC, CAS..)
• Gefahrensymbol*
• Signalwort („Gefahr“, „Achtung“)*
• Gefahrenhinweis*
• Vorsorgehinweise und –piktogramme (Gebotszeichen)
* Ist standardisiert
 Weitere Informationen zum GHSBasisdokumente der UNECE zu GHS sind zu finden unter: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev00/00files_e.html 
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Letzte Änderung: 03.11.2006 - 08:46
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