Die toxikologischen Kurzzeit-Grenzwerte AEGL, AETL, ERPG und TEEL sind von unterschiedlichen Organisationen mit demselben Ziel und für 3 verschiedene Effekt-Schweregrade entwickelt worden:
Merke: Für einen Stoff hergeleitete AEGL-Werte ersetzen deren bestehende ERPG- oder TEEL-Werte.
AEGL im Detail
Gemäss des Deutschen Umweltbundesamtes dienen die AEGL "als Planungswerte für sicherheitstechnische Auslegung von störfallrelevanten Anlagen. Darüber hinaus können die Massnahmen der Alarm- und Gefahrenabwehrplanung und des Katastrophenschutzes auf Grundlage des AEGL-Orientierungsrasters genauer geplant werden."
Wie bei den ERPG-Werten wurde bei den AEGL-Werten 3 verschiedene Effekt-Schweregrade definiert:
AEGL-1: Schwelle zum spürbaren Unwohlsein
"AEGL-1 ist die luftgetragene Stoff-Konzentration (ausgedrückt in ppm oder mg/m3), bei deren Überschreiten die allgemeine Bevölkerung ein spürbares Unwohlsein erleiden kann. Luftgetragene Stoff-Konzentrationen unterhalb des AEGL-1-Wertes bedeuten Expositionshöhen, die leichte Geruchs-, Geschmacks- oder andere sensorische Reizungen hervorrufen können."
AEGL-2: Schwelle zu schwerwiegenden, lang andauernden oder fluchtbehindernden Wirkungen
"AEGL-2 ist die luftgetragene Stoff-Konzentration (ausgedrückt in ppm oder mg/m3), bei deren Überschreiten die allgemeine Bevölkerung irreversible oder andere schwerwiegende, lang andauernde Gesundheitseffekte erleiden kann oder bei denen die Fähigkeit zur Flucht beeinträchtigt sein kann. Luftgetragene Stoff-Konzentrationen unterhalb des AEGL-2- aber oberhalb des AEGL-1-Wertes bedeuten Expositionshöhen, die spürbares Unwohlsein hervorrufen können."
AEGL-3: Schwelle zur tödlichen Wirkung
"AEGL-3 ist die luftgetragene Stoff-Konzentration (ausgedrückt in ppm oder mg/m3), bei deren Überschreiten die allgemeine Bevölkerung lebensbedrohliche oder tödliche Gesundheitseffekte erleiden kann. Luftgetragene Stoff-Konzentrationen unterhalb des AEGL-3- aber oberhalb des AEGL-2-Wertes bedeuten Expositionshöhen, die irreversible oder andere schwerwiegende, lang andauernde Gesundheitseffekte hervorrufen oder die Fähigkeit zur Flucht beeinträchtigen können."
Im Gegensatz zu den ERPG-Werten, die für die Expositionszeitraum von 1h definiert wurden sind die AEGL-Werte für die Expositionszeiten 10 Minuten, 30 Minuten, 1 Stunde, 4 Stunden und 8 Stunden vorhanden.